Leitfaden für die Durchführung von Zuchtveranstaltungen bzw. Zuchtterminen unter besonderer Berücksichtigung der Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen

Um die Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) und der dadurch ausgelösten Lungen-krankheit COVID-19 zu vermeiden, hat die Bundesregierung am 16. März 2020 die Schließung aller Sportanlagen angeordnet. Kurz darauf einigten sich Bund und Länder auf ein umfassendes Kontaktverbot, das Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit verbietet. Diese Maßnahmen gehen auch in Pferdesport und -zucht mit erheblichen Auswirkungen einher, so dass unter anderem zahlreiche nationale und internationale Turniere und auch Zuchtveranstal-tungen abgesagt werden mussten.
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) e.V. und ihre angeschlossenen Mitgliedsorganisati-onen stehen ausdrücklich zum bestmöglichen, verantwortungsvollen Umgang mit der Corona-Pandemie und der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung in diesen schweren Zeiten.
Solidarität zu zeigen und zu leben, der gemeinsamen gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden sowie Pferdesport und Pferdezucht in ihrer Gesamtheit damit zu vereinbaren – das ist die zentrale Leitidee dieses Eckpunktepapiers. Das Papier wird durch konkrete Leitfäden für verschiedene Bereiche des Pferdesports und der Pferdezucht ergänzt.
Der Pferdesport als Natur- und Individualsportart hat, genau wie die Pferdezucht, per se eine günstigere Ausgangslage für den Infektionsschutz. Dazu trägt die große, luftige Infrastruktur der Pferdesportanlagen bei. Ein Sicherheitsabstand von mehreren Metern zwischen Pferden gehört schon immer zu den essentiellen Sicherheitsregeln im Pferdesport. Direkter Kontakt findet nicht statt. Auch im Rahmen der Vorbereitung und Pflege von Pferden wird Sicherheitsabstand ein-gehalten. Darüber hinaus gibt es grundlegende Eckpunkte zum Hygiene- und Infektionsschutz-management, die für Pferdesport und Pferdzucht in ihrer Gesamtheit sichergestellt werden kön-nen.

Das sind insbesondere:
 Reduzierung/Begrenzung der Anwesenheitszeiten auf der Pferdesportanlage bzw. dem Zuchtbetrieb und die Betonung des verantwortungsvollen Schutzes der Menschen.
 Nachvollziehbare Dokumentation der Anwesenheitszeiten der Menschen auf der Pferde-sportanlage bzw. dem Zuchtbetrieb.
 Die Anzahl der Pferde und Menschen, die gleichzeitig in einer Reithalle bzw. auf einem Reitplatz trainieren, wird mit Blick auf den Infektionsschutz klein gehalten und Abstand ge-währleistet.
 Die Anzahl der Pferde, die in einem Stalltrakt gleichzeitig gepflegt werden, wird mit Blick auf den Infektionsschutz klein gehalten und Abstand gewährleistet.
 Reduzierung der Kontakte auf das Minimum und Einhaltung der Mindestabstandsregeln zu anderen Personen.
 Benennung einer Person im Reitstall bzw. Zuchtbetrieb, die für die Überwachung und Bera-tung zu Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben verantwortlich ist.
 Einhaltung aller Maßgaben zum Infektionsschutz, wie zum Beispiel Handhygiene.
 Besonderer Schutz der Angehörigen von Risikogruppen.
 Infektionsrisiken in allen Bereichen der Pferdesportanlage bzw. des Zuchtbetriebes und für alle Maßnahmen und Angebote abwägen, einordnen und entsprechende Schutzmaßnah-men umsetzen. Das gilt auch beim Zuchteinsatz von Pferden. Als Hilfestellung dafür stehen konkretisierende Leitfäden zur Verfügung, beispielsweise für den Reitschulunterricht und den Wettkampfbetrieb sowie für Zuchtveranstaltungen. Zu finden sind diese Unterlagen un-ter www.pferd-aktuell.de/Coronavirus.
Dieser Leitfaden zeigt auf, wie Zuchtveranstaltungen/Zuchttermine, sobald die behördlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind, auch in Corona-Zeiten wieder stattfinden können, ohne dass das Virus weiter verbreitet wird. Er wird dynamisch an veränderte behördliche Vorgaben und Auflagen angepasst.

Mit Zuchtveranstaltungen/Zuchtterminen sind
 Zuchtbucheintragungen (Stutbuchaufnahmen, Körungen, Fohlenregistrierungen) evtl. mit Prämierungen sowie
 Leistungsprüfungen (Hengstleistungs- und Zuchtstutenprüfungen)
gemeint. Sie werden von den tierzuchtrechtlich anerkannten Zuchtverbänden als berufsstän-discher Verband der Pferdezüchter im Rahmen der anerkannten Zuchtprogramme als Dienst-leistung durchgeführt und dienen der Registrierung, Selektion und Prämierung von Zuchtpfer-den, wobei Zuchtverbände auch Dritte mit der Durchführung von Leistungsprüfungen beauf-tragen können.
Für den Erfolg eines Zuchtprogrammes hat die Selektion von Zuchtpferden und deren Zucht-material eine entscheidende Bedeutung und ist unverzichtbar. Zuchtbucheintragungen und Fohlenregistrierungen sind hoheitliche Aufgaben von Zuchtverbänden. Hierbei werden zum Zuchtbuch zugehörige Zuchtpferde erfasst, beurteilt und prämiert. Fohlen werden aufgrund der gesetzlichen Vorgaben identifiziert, mit einem elektronischen Transponder (Microchip) ge-kennzeichnet und der gesetzlich vorgeschriebene Equidenpass inklusive Tierzuchtbescheini-gung ausgestellt.
Mit Leistungsprüfungen sind Hengstleistungsprüfungen (HLP) und Zuchtstutenprüfungen (ZSP) gemeint. Sie werden durchgeführt, damit Zuchthengste und Zuchtstuten den Leistungs-nachweis für den Eintrag in das Hengstbuch I bzw. Stutbuch I erbringen, sofern dies im Zucht-programm der jeweiligen Rasse vorgesehen ist. Bei Hengsten dienen sie als Voraussetzung, damit diese anschließend im Deckeinsatz für die Pferdezucht genutzt werden können.
In der Regel finden Zuchtbucheintragungen unter freiem Himmel statt. Leistungsprüfungen für junge Pferde finden auch in einer Reithalle statt.

Allgemeine Grundsätze für Zuchtveranstaltungen:
 Die Anwesenheitszeiten der Züchter (Anmelder/Aussteller) sowie der Mitarbeiter/Helfer des Zuchtverbandes sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren und zu dokumentieren.
 Die Einladung der Zuchtpferde erfolgt in kleinen Gruppen mit festen, vorgegebenen Uhr-zeiten, die eine entzerrte An- und Abreise ermöglichen.
 Pro Zuchtpferd bzw. Zuchtstute mit Fohlen sind maximal zwei Begleitpersonen zulässig.
 Der Bewertungskommission wird zeitgleich immer nur ein Zuchtpferd bzw. ein Fohlen mit dessen Mutter/Ammenstute vorgestellt. Warteschlangen sind zu vermeiden.
 Zuschauer sind bei Zuchtveranstaltungen derzeit nicht zugelassen.
 Personen mit Krankheitssymptomen von Corona oder anderen ansteckenden Erkrankun-gen dürfen die Veranstaltungs- und Zuchtbetriebe, auf denen die Zuchtveranstaltungen durchgeführt werden nicht betreten.
 Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes orientiert sich an den behördlichen Vorgaben.
 Die Sanitäranlagen in Veranstaltungs- oder Zuchtbetrieben bieten ausreichend Möglich-keiten Hände mit Seife zu waschen, Papierhandtücher und, sofern beziehbar, Handdesin-fektionsmittel stehen zur Verfügung.
 Die Wegeführung der Pferdebewegungen ist in den Veranstaltungs- und Zuchtbetrieben so vorzunehmen, dass die Einhaltung des Mindestabstands in allen Situationen gewähr-leistet wird.
 Die behördlichen Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben (z.B. Abstandsregelungen) gel-ten auch in eventuell vorhandenen Stallbereichen und auf dem LKW- und Anhängerpark-platz des Veranstaltungs- oder Zuchtbetriebes.
 Die Öffnung einer etwaigen Gastronomie richtet sich nach den allgemeinen behördlichen Vorgaben.
Besonderheiten bei der Registrierung von Fohlen inklusive Chippen
Zur Registrierung von Fohlen werden diese zusammen mit ihrer leiblichen Mutter bzw. einer Ammenstute nach vorgegebener Reihenfolge vorgestellt werden. Bei der Kennzeichnung von Fohlen mit einem elektronischen Transponder (Microchip) trägt sowohl die mit Chippen beauf-tragte Person als auch die Person, die das Fohlen beim Chippen fixiert, einen Mund-Nasen-Schutz.

Grundsätzliches zur Erstellung von Zeitplänen für Zuchtveranstaltungen
Maßgeblich für die Planung der Abläufe ist die Einhaltung des von den Behörden zum Zeit-punkt der Veranstaltung vorgegeben Mindestabstandes zwischen den Personen.
Die Zeitpläne müssen so gestalten sein, dass die aktuelle maximale Pferdeanzahl im Veran-staltungsbetrieb, d.h. pro Vorbereitungs- und Prüfungsplatz (derzeit vier Pferde pro 20 x 40 m, sechs Pferde pro 20 x 60 m Platz bzw. 200 m² pro Pferd) nicht überschritten werden und die Pferde trotzdem angemessen auf die Vorstellungen und Überprüfungen vorbereitet werden können. Die vorgegebenen Zeitfenster und Starterlisten sind rechtzeitig bekannt zu geben und vom Züchter (Anmelder/Aussteller) einzuhalten.
Auf alle Besonderheiten, die die geplante von einer gewöhnlichen Zuchtveranstaltung ohne besondere Infektionsschutzmaßnahmen unterscheidet, soll in dem Zeitplan und der Informationsschreiben an die Züchter (Anmelder/Aussteller) ausführlich hingewiesen werden.

Anmeldung zu Zuchtveranstaltungen/Meldestelle
Der persönliche Kontakt sollte zwischen Mitarbeitern des Zuchtverbandes und Züchtern mög-lichst vermieden werden. Meist ist eine papierlose Kommunikation und Information über Tele-fon oder Internet ausreichend. Die Abrechnung sollte wenn möglich ebenfalls kontakt- und bargeldlos erfolgen.
Zwischen Zuchtverbands-Mitarbeitern und Züchtern sollte z.B. eine (Plexi-)Glasscheibe ange-bracht sein um Tröpfcheninfektionen zu vermeiden. An der Meldestelle muss zudem Desinfektionsmittel zur Handdesinfektion zur Verfügung stehen. Auf den Mindestabstand ist auch beim Anstehen zu achten. Aushänge für das korrekte Verhalten an der Meldestelle können unter [genauer Link www.pferd-aktuell.de] kostenlos heruntergeladen werden.
Vorbereitungsplätze
Auf den Vorbereitungsplätzen gilt die aktuelle maximale Pferdeanzahl pro Platz (derzeit vier Pferde pro 20x40m Platz, sechs Pferde pro 20x60m Platz bzw. 200m2 pro Pferd, auf Außen-plätzen oder sobald das Kontaktverbot gelockert ist eventuell auch mehr Pferde). Aufgrund der sehr guten Belüftungsmöglichkeiten von Reithallen, gilt dieselbe Regelung auch für in jeg-licher Form überdachte Reitplätze. Falls möglich ist ein zweiter Vorbereitungsplatz oder zu-mindest ein Bereich zum Bewegen der Pferde im Schritt zur Verfügung zu stellen.
Neben den Teilnehmern dürfen sich nur unmittelbar für die Vorbereitung notwendige Personen auf dem Vorbereitungsplatz befinden. Gegebenenfalls ist die Anzahl zu beschränken, sodass der Mindestabstand eingehalten werden kann.
Bewertungs-/Prüfungsplätze
Auch auf den Bewertungs-/Prüfungsplätzen bzw. in den Bewertungs-/Prüfungshallen gelten die aktuellen Regelungen zur maximalen Pferdeanzahl (siehe Abschnitt „Vorbereitungs-plätze“) und den Mindestabständen.

Überprüfungen durch die Bewertungskommission
Um den räumlichen Mindestabstand sicherstellen zu können, müssen bei allen Bewertungen die Mitglieder der Bewertungskommission (bei Leistungsprüfungen zusätzlich der FN/ZV-Be-auftragte sowie ggf. der Tierarzt, der Trainingsleiter und der Fremdreiter) und – falls vorhanden – Protokollant und Sprecher mit ausreichend Abstand zueinander positioniert werden. Für die Kommunikation untereinander kann die Verwendung von Kommunikationsmitteln wie Funkge-räten oder Mobiltelefonen sinnvoll sein. Alternativ kann eine räumliche Trennung zwischen den Personen angebracht werden, wie z.B. eine (Plexi-)Glasscheibe.
In der aktuellen Zuchtsaison ist die Anwesenheit einer reduzierten Bewertungskommission zulässig.
Bekanntgabe und Übermittlung von Ergebnissen
Auf die Durchführung von Rangierungen und weiteren Zeremonien im herkömmlichen Sinne sollte vollkommen verzichtet werden. Die Bekanntgabe der Bewertung über Lautsprecher, der Upload der Ergebnislisten sowie das Verschicken der Ergebnislisten und Zeugnisse sind aus-reichend. Eintragsvermerke in den Equidenpass können durch Zusendung von entsprechen-den Aufklebern erfolgen. So können sich die Teilnehmer unmittelbar nach ihrem Start und der Versorgung des Pferdes auf den Heimweg machen. Auf einen Aushang der Ergebnisliste an der Meldestelle sollte wenn möglich verzichtet werden, um Menschenansammlungen zu ver-meiden.