Informationen zum Medikationsfall bei den DSP-Hengsttagen 2018

Bei den DSP-Hengsttagen, die im Januar 2018 in München stattfanden, wurde ein teilnehmender Hengst bei der stichprobenartigen Medikationskontrolle positiv auf eine laut FN im Wettkampf verbotene Medikation (Liste II) getestet. Der Hengst hatte vor der Anlieferung zur Körung Symptome eines leichten Infektes gezeigt und war daraufhin im heimischen Stall vom Tierarzt behandelt worden.


Bei Anlieferung des Hengstes in München wurde diese Medikation vom Vorbereiter des Hengstes angegeben und das Pferd irrtümlicherweise entgegen der geltenden Körordnung zur Veranstaltung zugelassen.
Die Blutprobe erwies sich als positiv auf das angegebene Medikament. Infolgedessen wurde das positive Körurteil des nicht über die Auktion veräußerten Körkandidaten widerrufen.


Nach erneuter Begutachtung durch eine Körkommission nach Ablauf der dreimonatigen Wiedervorstellungssperrzeit wurde der Hengst inzwischen gekört. Selbstverständlich wurde im Zuge dieses neuerlichen Körverfahrens eine erneute Medikationsprobe gezogen, nach deren negativem Ergebnis das Körurteil rechtskräftig wird.