Beirat Zucht: ZVO-Änderungen bei Ponys, Kleinpferden und sonstigen Rassen

Der Beirat Zucht hat bei seiner Jahrestagung in Dresden verschiedene Änderungen in der Zuchtverbandsordnung (ZVO) im Bereich der Ponys, Kleinpferde und sonstigen Rassen beschlossen. Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen:

Deutsches Reitpony:
Neu in die ZVO aufgenommen wird eine Konkretisierung des Zuchtziels, dass Ponys mit töltartigen Bewegungen nicht erwünscht sind. Ferner wurde die ZVO dahingehend überarbeitet, dass Nachkommen von Hengstbuch II-Hengsten ab 2025 einen Abstammungsnachweis erhalten und somit auch in die Turnierpferde-Liste I eingetragen werden können und bei den HKM Bundeschampionaten teilnahmeberechtigt, sind.

Ebenfalls ab dem Zuchtjahr 2025 werden alle Hengste, die in Hengstbuch I oder Hengstbuch II eingetragen sind oder eingetragen werden, mit Hilfe eines Gentests auf das Warmblood Fragile Foal Syndrome (WFFS) untersucht, sofern die Hengste in den ersten vier Generationen Pferde der Rassegruppe III (Reitpferde) im Pedigree führen.

Islandpferde: Im Zuchtprogramm der Islandpferde wurde eine einheitliche Prämierung für Elitestuten und -hengste beschlossen. Demnach können eingetragene Stuten und Hengste Elitestuten und -hengste werden, wenn sie in einer Materialprüfung für gerittene Pferde nach FIZO-Vorgaben (vier- oder fünfgängig) eine Mindest-Gesamtnote von 8,0 erreicht haben.

Connemara Ponys: In Anpassung an die Vorgaben des Ursprungszuchtbuchs müssen künftig Connemara-Hengste zur Körung kommen, auch wenn sie ins Hengstbuch II eingetragen werden sollen. Darüber hinaus werden bei den Körungen die Röhrbeinumfänge der Hengste gemessen und veröffentlicht.

Haflinger und Edelbluthaflinger: Ab nächstem Jahr wird es neue Feldprüfungen für Haflinger und Edelbluthaflinger geben. In der Zuchtrichtung Reiten mit mehr Gewichtung auf die das Merkmal Rittigkeit. In der Zuchtrichtungen Fahren wird das Merkmal Umgänglichkeit und Verhalten neu eingeführt.

Irish Cob und Tinker: Eingeführt wird eine vereinfachte Aufstiegsregelung zur Eintragung in das Hengstbuch. In Angleichung an ausländische Zuchtverbände wird die Eintragung in das Hengstbuch II mit nur noch einer Generation eines Elterntieres aus der Hautabteilung möglich sein, erhalten Hengstbuch II-Nachkommen einen Abstammungsnachweis, werden Hengste zur Körung zugelassen, deren Väter in der Hauptabteilung eingetragen sind und es werden weitere Feldprüfungen für die Absolvierung der Eigenleistung angeboten. Darüber hinaus können Hengste noch bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie ihren fünften Geburtstag haben, vorläufig im Hengstbuch I eingetragen sein und bis dahin ihre Eigenleistung ablegen. fn-press/Hb